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| | Arzt im Urlaub: Keine neue Praxisgebühr - Vertreter des Hausarztes kassiert nicht noch einmal
Baierbrunn, 31. Mai 2005: Patienten brauchen innerhalb eines Quartals nicht noch einmal die Praxisgebühr zu bezahlen, wenn sie wegen Urlaub oder Erkrankung ihres Hausarztes dessen Vertreter aufsuchen müssen. Das berichtet die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau unter Berufung auf die Techniker Krankenkasse. Das Prinzip gelte auch im umgekehrten Fall, wenn zuerst der vertretende Arzt konsultiert werde.
Allerdings sind die Patienten verpflichtet, zum Nachweis für die bezahlte Praxisgebühr die Quittung zum zweiten Arzt mitzubringen. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 6/2005 A liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.
Meldung vom 31.05.05 | |
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| | Gesundheit: Beim Sex ist Reden besser als Schweigen
Stuttgart, August 2005: Wer kennt die Volksweisheit nicht: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold." Doch wer mit seinem Sexleben unzufrieden ist, weil die Leidenschaft der Routine gewichen ist, der sollte diese Weisheit über Bord werfen. Diese Meinung vertritt die Sexualexpertin und Buchautorin Beatrice Wagner. "Malen Sie sich Ihre gewagtesten Phantasien aus und reden Sie mit Ihrem Partner darüber im Bett", sagt sie ihrem neuen Buch "Lust auf Sex" . ...mehr lesen | |
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